Klassenpflegschaft
Zu Beginn des Schuljahres wählen die Eltern aus dem Kreis der Erziehungsberechtigten einer Klasse für die Dauer eines Schuljahres einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die Klassenpflegschaft vertritt innerhalb der Schulmitwirkung die Interessen der Eltern einer Klasse. Weitere Pflegschaftssitzungen beruft der Vorsitzende der Klassenpflegschaft ein. Die Vorsitzenden aller Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft.
Über die zur Zeit gewählten Vorsitzenden können Sie sich hier informieren.