Kopfläuse
Bei einem Befall von Kopfläusen darf Ihr Kind die Schule nicht besuchen und muss nach Vorschrift des Arztes behandelt werden. Erst nach erfolgreicher Behandlung, darf Ihr Kind wieder am Unterricht teilnehmen.
Sobald in der Schule Kopfläuse auftreten, werden alle Eltern informiert. Wir bitten Sie, Ihr Kind dann besonders gründlich auf Kopfläuse zu untersuchen, damit eine weitere Verbreitung verhindert wird.